Bei Zentralheizungen muss ab Januar 2014 der die Warmwasserzeugung benötigte Energieanteil mittels eines Wärmezählers erfasst werden. Die bisherige Praxis der rechnerischen Ermittlung ist dann nicht mehr zulässig. Damit ebnet sich für die Wohnungswirtschaft der Weg zu transparenteren Nebenkostenabrechnungen.
Grund für die Einbaupflicht ist die zunehmende Bedeutung der Warmwasserbereitung für den Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden angesichts des sinkenden Heizenergieanteils. Mit dem Einsatz eines separaten Zählers sollen die Energiemenge für die Warmwasserbereitung sowie die entsprechenden Kosten exakt erfasst und dem Mieter gegenüber ausgewiesen werden.
Quelle: Internet