Seit dem 25. Oktober 2020 dürfen laut der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie EED bei technischen Neuausstattungen nur noch Fernauslesbare Wärmezähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden verbaut werden.
Die EED-Anforderungen sollten bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umgewandelt werden.
Ziel der Rechtsänderung ist es, den Mieter*innen mit Hilfe von Funk-Messgeräten unterjährige Verbrauchsinformationen zukommen zu lassen, die beim Energiesparen helfen. Ab 01.01.2022 gilt dann: Mieter*innen aus Fernauslesbaren Liegenschaften müssen monatlich mit Verbrauchsinformationen versorgt werden.
Ab dem 01.01.2027 müssen laut EED letztendlich alle Liegenschaften mit Fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein.